Die etwas andere Kultuskonferenz

Kategorie: Bildungsrat

Bildungsrat mit mehr als 1.000 Aktiven!

Ende Juni hat der Bildungsrat von unten! die Schwelle der 1.000 Aktivist*innen durchbrochen. Wir wachsen kontinuierlich an. Die Pädagogin Susanne B. aus Bayern, die an einer beruflichen Oberschule arbeitet, war die Nr. 1000. Willkommen und auf eine gute und produktive Zusammenarbeit.

Bildungsrat positioniert sich zur Teilzeit bei Lehrkräften

Nach Erörterung des Entwurfspapiers auf der Arbeitssitzung vom 25.04.2023 und redaktionellen Anpassungen in den Folgetagen wurde am 8. Mai 2023 im Vorfeld des Auftakttreffens das erste Positionspapier des Bildungsrats von unten! veröffentlicht. Es analysiert die Thesen des SWK-Papiers vom Januar 2023 und bewertet das vermeintliche Potential, das als Abhilfemaßnahme gegen das akute Lehrkräftedefizit, wirken soll, deutlich kritischer. [Volltext der Stellungnahme]

Bildungsrat.org mit über 500 Aktiven!

Pünktlich zum Valentinstag (was immer das bedeutet) haben die angemeldeten Aktiven beim Bildungsrat von unten die Schwelle von 500 überschritten. Vielen Dank für dieses Vertrauen und das angebotene Engagement. Aber auch für die vielen Vorschläge aus der Praxis, die wir aktuell clustern und Euch in wenigen Tagen zur Kommentierung übermitteln werden.

Hier vorab eine Wortwolke, die Stichworte aus Euren über 400 Textzulieferungen extrahiert und Schwerpunkte andeutet …

Faktencheck: Lösen Abminderungsstunden das Lehrkräftedefizit?

In der politischen Debatte um fehlende Lehrkräfte und Unterrichtsausfall wird gerne unterschieden zwischen „Pflichtstunden“ als Unterrichtsstunden im Sinne der Stundentafel und „weiteren Stunden“, die mal Ermäßigungsstunden, mal Abminderungsstunden, mal Profilstunden oder auch mal schlicht strukturelle Unterstützung heißen (so etwa Senatorin Busse in Berlin im Mai 2022).

Aktuell hat Roland Merten als ehemaliger Bildungsstaatssekretär und heutiger Professor an der Uni Jena den Lehrkräften (!) vorgeworfen, dass sie sich mit „teils windigen Begründungen durch sogenannte Abminderung ihrer dienstlichen Aufgaben, nämlich der Erteilung von Unterricht, in einem nicht mehr zu begründenden Umfang entledigt (haben)“ (vgl. MDR v. 6.02.2023). Er müsste es besser wissen, da er selbst die entsprechende Verfügungen in seiner Zeit als Staatssekretär in Thüringen zu verantworten hatte (vgl. z.B. VV Org S1314 für das Schuljahr 2013/2014).

Was genau sind Abminderungsstunden?

Alle Länder weisen den Schulen verschiedene Stundenkontingente zu, die alle dazu da sind, die pädagogische Arbeit vor Ort bedarfsgerecht zu realisieren und den schulgesetzlichen Pflichten nachzukommen. Beispielhaft sei hier auf die Zumessungsrichtlinie Berlins für das Schuljahr 2022 eingegangen:

Die Unterrichtsversorung im engeren Sinne (reine Stundentafel) macht ca. 65% des gesamten Lehrkräftebedarfs aus. Hinzu kommen unterrichtsbezogene Zuweisungen für den Ganztagsunterricht, Sprachförderung und sonderpädagogische Maßnahmen im Volumen von ca. 15%. Der dritte große Block sind die sog. Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden, die nochmal 15% ausmachen und die die Entlastungsstunden für Schulleitungen (inkl. Pädagogische Koordinator*innen, Fachleitungen etc.), tarifliche Altersermäßigungen und gesetzliche Ermäßigungen für Schwerbehinderte, Ermäßigungen für die gesetzliche Aufgabe der Beschäftigungsvertretungen und zu einem gewichtigen Teil die Stunden für die schulgesetzlich verankerte Fort- und Weiterbildung (z.B. Digitalisierung, Qualifizierung in Mangelfächern) umfassen.

95% der Stunden nicht disponibel!

Es mag vereinzelte Abordnungen von Lehrkräftestellen in das jeweilige Ministerium (immer da, wo neue Aufgaben entstehen und keine Planstellen vorhanden sind), die zu hinterfragen sind; in der Summe sind dies jedoch in der Gesamtschau marginale Größen, die in Bezug auf das bestehende Lehrkräftedefizit keinen substantiellen Beitrag oder strukturelle Entlastung leisten.

Fazit

Der Vorwurf, dass sich Lehrkräfte „Freizeit zu Lasten der Schüler“ organisieren und es genügend Lehrkräfte im System gibt, die allerdings „zu wenig unterrichten“ ist blanker Unsinn. Die Abminderungsstunden dienen fast vollständig der unmittelbaren pädagogischen Arbeit und sind überwiegend gesetzlich bzw. tariflich begründet.

Abminderungsstunden eignen sich demnach nicht als Instrument zur Lösung des Lehrkräftedefizits.